FAQ
Häufig gestellte Fragen
Als Privatkredit wird ein Kredit bezeichnet, bei dem der Darlehensnehmer nicht gewerblich handelt, sondern eine Privatperson ist. Ein Privatkredit muss innerhalb von 6 – 120 Monaten zurückbezahlt werden.
– Volljährigkeit (Mindestalter 18 Jahre)
– Wohnsitz in der Schweiz
– Schweizer Bürgerrecht oder ausländerrechtlicher Aufenthaltsstatus B/C/G
– Regelmässiges Einkommen
– guter Leumund
– Kreditfähigkeit‘
Ihre Kredithöhe richtet sich nach Ihren finanziellen Verhältnissen und nach Ihren Rückzahlungsmöglichkeiten.
Mit einer Versicherung können Sie sich gegen Zahlungsunfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit versichern.
Der Zeitpunkt der Rückzahlung ergibt sich aus dem Vertrag und kann von Ihnen frei gewählt werden.
Ja, sofern diese im Zeitpunkt des Kreditantrags noch gültig ist und Sie sich bereits seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz aufhalten.
Ja. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Nur, sofern Sie einer (Neben-) Erwerbstätigkeit nachgehen und das dadurch erzielte Einkommen gemäss Kreditfähigkeitsprüfung für die Rückzahlung des beantragten Kredits ausreicht.
Grundsätzlich vermitteln wir auch Kredite für Selbstständige. Allerdings hängt die erfolgreiche Kreditvermittlung an Selbstständige von zusätzlichen Voraussetzungen ab. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Privatpersonen können Schuldzinsen von den Einkommensteuern absetzen. Die erforderlichen Zinsbescheinigungen erhalten die Speedy Credit. Kunden von der Bank automatisch jeweils zu Jahresbeginn.